Architekten

Wir arbeiten für Architekten bei der Durchsetzung von Honoraransprüchen und der Abwehr von Haftungsansprüchen. Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht können wir bei schwierigen Rechtsfragen des öffentlichen Bauordnungs- und Bauplanungsrecht zuarbeiten und so das Haftungsrisiko des Planers verringern. 

Wir befassen uns mit den Besonderheiten der Honorarabrechnung auf Grundlage und außerhalb der HOAI. Wir haben Erfahrungen bei der Geltendmachung und Abwehr von Haftungsansprüchen gegen den Planer und beim der Sicherung zukünftiger Honorare.

Für eine schnelle und kostengünstige Beratung bieten wir für Architekten das Konzept der Direktberatung an.

siehe auch: Baurecht