Mieter

Wohnungsmiete

Bei der Beratung und Vertretung von Mietern geht es um die Zahlung der Miete, der Abwehr von Mieterhöhungen, von Betriebskostennachzahlung und um Mängel an der Wohnung. Wir klären die Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln und die Abwehr von Kündigungen.

Mieterhöhung

Die Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens ist von vielen Rechtsfragen abhängig. Die Rechtsprechung hierzu ist sehr umfangreich. Wir haben Erfahrung mit der Erhöhung nach Index- oder Staffelmieten, Erhöhung nach Modernisierung, Anpassung an der ortsüblichen Vergleichsmiete (Mietspiegel) oder Mieterhöhung bei Untervermietung.

Ansprüche aus dem Mietvertrag

Wir beraten über Ansprüche aus dem Mietvertrag z. B. bei fehlerhafter Flächenberechnung, bei Mietmängeln, Gesundheitsgefährdung, insbesondere bei Schimmel. In diesem Bereich gehören Ansprüche wegen Störungen durch Nachbarn, Fragen zu Satellitenanlage, Kabelanschluss sowie die Rückzahlung der Kaution.

Wirksamkeit von Vertragsklauseln

In vielen verwendeten Mietverträgen sind Klauseln unwirksam. Ansprüche auf Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen und Tierhaltung sowie Duldungs- und Vertretungsrechte können dann abgewehrt werden. Das gleiche gilt im Fall einer überhöhten Sicherheit.

Gewerbemieter

Wir vertreten Gewerbemieter mit dem Ziel der vorzeitigen Beendigung des Zeitmietvertrages, bei Fragen des Konkurrenzschutzes, bei der Verlängerung des Vertrages, bei Fragen der Außenwerbung und bei Ansprüchen aus baulichen Maßnahmen.

siehe auch: Mietrecht