Kommunen

Als Fachanwalt für Verwaltungsrecht bieten wir Kommunen, Zweckverbänden und Behörden Beratungsleistungen und Prozessvertretung insbesondere auf folgenden Gebieten an: 

Wir haben Erfahrung bei der Verhandlung Städtebaulicher Verträge, bei der Vertragsgestaltung für Projekte der Public Private Partnership (PPP), bei der Erstellung von Satzungen im kommunalen Abgabenrecht. Außerdem beraten wir zum Öffentliches Dienst- und Arbeitsrecht, zum Personalvertretungsrecht M-V und zu Fragen der Zusatzversorgung Öffentlicher Dienst.

Wir vertreten Kommunen und Körperschaften vor den Zivil-, Arbeits- und Verwaltungsgerichten und sind für die Führung von Kommunalstreitverfahren vor dem Verfassungsgericht M-V qualifiziert.

Ein wesentlicher Teil der Tätigkeit besteht in der Hintergrundberatung der zuständigen Sachbearbeiter.

Für eine schnelle und kostengünstige Beratung bieten wir für Verwaltungen das Konzept der Direktberatung an.